Wie diese Seiten entstehen
Wer über die Künstlersozialkasse schreibt, schreibt über Fristen, Beiträge und eine Geldbuße. Deshalb steht hier, woher jede Angabe kommt, wann sie zuletzt geprüft wurde und was diese Seiten bewusst nicht sagen.
Primärquellen, wo sie erreichbar sind
Die Angaben stammen überwiegend aus Primärquellen: Gesetzestext, Künstlersozialkasse, Bundesportal, Bundesfinanzministerium und die Verwertungsgesellschaften selbst. Wo keine Primärquelle erreichbar war — etwa beim DATEV-Format, dessen Beschreibung bei DATEV nicht lesbar war —, stützt sich die Seite auf eine öffentliche Beispieldatei und Beschreibungen anderer Anbieter und sagt das offen. Foren und Erinnerungen an frühere Jahre sind Anlass zum Nachschlagen, nie Beleg. Wo die Künstlersozialkasse etwas wörtlich sagt, zitieren wir sie wörtlich.
Jede Zahl ist belegt — und wird bei jeder Änderung geprüft
Die Aussagen dieser Website stehen mit Quelle und Prüfdatum in einem Prüfprotokoll. Bei jeder Änderung am Quelltext laufen Tests, die jede Zahl ab Tausend auf den Wissensseiten mit unserem internen Prüfprotokoll abgleichen und die Seite ablehnen, wenn eine Zahl dort fehlt. Jede Wissensseite trägt am Ende die Zeile „Stand dieser Seite“ mit dem Datum der letzten Prüfung.
Was diese Seiten nicht sagen
- Ob eine Tätigkeit oder ein Auftraggeber für die Künstlersozialkasse zählt — das ist eine Auslegungsfrage nach §2 KSVG.
- Ob die Versicherung fortbesteht.
- Ob eine Abweichung von der Schätzung groß genug ist, um etwas zu tun — das Gesetz nennt keine Schwelle, und die Änderung ist ein Recht auf Antrag.
- Welche Zahl jemand melden soll.
Diese Fragen beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl. Ein Hinweis „keine Rechtsberatung“ macht aus einer Einzelfallprüfung keine Auskunft; deshalb lassen wir sie ganz weg, statt sie mit einem Hinweis zu versehen.
Wann aktualisiert wird
Jedes Jahr im September, wenn die Künstlersozialkasse Meldebogen und Prüfschreiben verschickt; sobald sich Beitragssätze ändern; und sobald eine Verwertungsgesellschaft ihre Termine ändert. Das Prüfdatum einer Seite ändert sich nur, wenn ihre Quellen tatsächlich neu gelesen wurden.
Unabhängig
Künstlerfinanzen steht in keiner Verbindung zur Künstlersozialkasse und nimmt von ihr, von Verwertungsgesellschaften oder von Beratungsstellen kein Geld. Die Wissensseiten sind kostenlos und ohne Anmeldung lesbar.
Prüfprotokoll
Die wichtigsten Aussagen dieser Website, mit Quelle und dem Tag, an dem sie geprüft wurden:
| Aussage | Quelle | Geprüft |
|---|---|---|
| Die Einkommensschätzung ist bis zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr zu melden. | §12 Abs. 1 Satz 1 KSVG, KSK: Jahresmeldung | 2026-09-21 |
| Meldebogen und Authentifizierungscode kommen im September. | KSK: Jahresmeldung | 2026-09-21 |
| Gemeldet wird eine Zahl: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. | KSK: Jahresmeldung | 2026-09-21 |
| Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn sich nichts geändert hat. | KSK: Jahresmeldung | 2026-09-21 |
| Der neue Beitrag wird im Januar mitgeteilt und ist erstmals am 5. Februar fällig. | KSK: Jahresmeldung | 2026-09-24 |
| Die Änderung der Einkommensschätzung geschieht auf Antrag und wirkt ab dem Ersten des Monats nach Eingang. | §12 Abs. 3 KSVG | 2026-09-22 |
| Die Stichprobe umfasst mindestens 5 % der Versicherten; das Gesetz erlaubt bis zu sechs zurückliegende Jahre. | Bundesportal, §13 KSVG, BMAS: Fragen und Antworten | 2026-09-28 |
| Das Schreiben vom September 2026 fragt die Jahre 2021 bis 2024 ab, verlangt die Einkommensteuerbescheide und lässt Verluste mit 0,00 eintragen. | KSK: Schreiben und Ausfüllhinweise (PDF) | 2026-09-23 |
| Die Geldbuße bis 5.000 € knüpft an eine Meldung an, die nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig ist. | §36 Abs. 1 und 3 KSVG | 2026-09-21 |
| Wortlaut: Ordnungswidrig handelt der Versicherte, der der Meldepflicht nach §12 Abs. 1 Satz 1 „nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt“; die Geldbuße beträgt in diesen Fällen „bis zu fünftausend Euro“. | §36 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 KSVG | 2026-09-28 |
| 183.383 aktiv Versicherte am 01.01.2026, aufgeteilt auf vier Bereiche. | KSK in Zahlen | 2026-09-21 |
| Beitragssätze 2026 und der Anteil der Versicherten; Beiträge werden rückwirkend nicht korrigiert. | KSK: Beitrag | 2026-09-23 |
| Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. | §37 Abs. 1 EStG | 2026-09-25 |
| Die VG Wort hat ihren Meldeschluss am 31. Januar für die klassischen Verfahren und am 31. März für METIS (erstmals 2027). | VG Wort: Termine und Fristen | 2026-09-25 |
| Die VG Bild-Kunst hat ihren Meldeschluss ab 2026 am 31. März statt am 30. Juni. | VG Bild-Kunst: Neuer Meldeschluss | 2026-09-25 |
| Die GEMA benötigt die Setlist spätestens 6 Wochen nach dem Auftritt; einreichen muss sie grundsätzlich der Veranstalter, der die Aufgabe an die Musiker delegieren kann. | GEMA: Wann soll ich eine Setlist einreichen? | 2026-09-28 |
| Übergang zur E-Rechnung: Empfang seit 2025, Ausstellung spätestens ab 2028. | BMF: FAQ E-Rechnung | 2026-09-26 |
| Kleinunternehmer sind vom Ausstellen einer E-Rechnung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. | BMF: FAQ E-Rechnung | 2026-09-26 |
| Gesetzliche Aufbewahrung: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn, Geschäftsbriefe sechs. | §147 Abs. 3 AO | 2026-09-28 |
| Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. | §147 Abs. 3 Satz 5 AO | 2026-09-28 |
Fehler gefunden?
Wenn Ihnen eine Angabe falsch oder veraltet vorkommt, schreiben Sie uns über die Kontaktangaben im Impressum. Wir prüfen die Quelle erneut und korrigieren die Seite samt Prüfdatum.
Stand dieser Seite: 2026-09-28.