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Die vier Bereiche der Künstlersozialkasse

Stand dieser Seite:

Die Künstlersozialkasse ordnet jede versicherte Person einem von vier Bereichen zu: Wort, bildende Kunst, Musik oder darstellende Kunst. Nach §13 KSVG darf eine Prüfung danach fragen.

Die Aufteilung, Stand 1. Januar 2026

BereichAktiv VersicherteDurchschnittseinkommen
Bildende Kunst64.56821.100 €
Musik50.58818.082 €
Wort36.05725.076 €
Darstellende Kunst32.17022.733 €

Insgesamt 183.383 aktiv Versicherte, im Durchschnitt 21.336 Euro Jahreseinkommen. Die Zahlen stammen aus „KSK in Zahlen".

Warum der Bereich in den Unterlagen auftauchen sollte

Nach §13 Abs. 1 KSVG kann die Künstlersozialkasse Angaben darüber verlangen, in welchem der Bereiche das Arbeitseinkommen jeweils erzielt wurde. Die Zuordnung hat die Künstlersozialkasse bereits vorgenommen — sie steht in Ihren Unterlagen. Sie zu notieren ist eine Übertragung, keine eigene Einordnung.

Was die Zuordnung nicht ist

Ob eine bestimmte Tätigkeit künstlerisch oder publizistisch im Sinne des §2 KSVG ist, ist eine Auslegungsfrage. Diese Entscheidung trifft die Künstlersozialkasse, gegebenenfalls mit Ihrer Beratung — keine Software, und auch keine Tabelle auf einer Webseite.

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Häufige Fragen

Welche Bereiche gibt es bei der Künstlersozialkasse?
Vier: Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst. Die Künstlersozialkasse ordnet jede versicherte Person einem davon zu.
Wo steht, welchem Bereich ich zugeordnet bin?
In Ihren Unterlagen der Künstlersozialkasse — die Zuordnung hat sie selbst vorgenommen. Sie zu notieren ist eine Übertragung, keine eigene Einordnung; Fragen dazu beantwortet die Künstlersozialkasse.
Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen je Bereich?
Laut „KSK in Zahlen“ (Stand 1. Januar 2026) im Durchschnitt 21.336 Euro im Jahr über alle Bereiche: Wort 25.076 €, darstellende Kunst 22.733 €, bildende Kunst 21.100 €, Musik 18.082 €.
Darf die KSK in einer Prüfung nach dem Bereich fragen (§13 KSVG)?
Ja. Nach §13 Abs. 1 KSVG kann die Künstlersozialkasse Angaben darüber verlangen, in welchem der Bereiche das Arbeitseinkommen jeweils erzielt wurde. Das Schreiben der Künstlersozialkasse vom September 2026 fragt trotz dieser gesetzlichen Möglichkeit nicht nach Bereichen, sondern je Jahr nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer und aus nicht künstlerischer selbstständiger Tätigkeit.

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt den Gesetzeswortlaut und die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.