Zum Inhalt
Künstlerfinanzen Anmelden English

Den KSK-Meldebogen ausfüllen

Stand dieser Seite:

Im September schickt die Künstlersozialkasse den Meldebogen und einen Authentifizierungscode. Bis zum 1. Dezember melden Sie damit Ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das folgende Jahr — auch dann, wenn sich nichts geändert hat.

Welche Zahl gemeldet wird

Gemeldet wird eine einzige Zahl: das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit. Die Künstlersozialkasse beschreibt es als „Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben“, ermittelt nach den Regeln des Einkommensteuerrechts.

Nach ihren Angaben entspricht es „im Regelfall den ‚Einkünften aus selbständiger Arbeit‘ im Einkommensteuerbescheid“ — im Bescheid die Zeile „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“. Das zu versteuernde Einkommen ist ausdrücklich nicht gemeint. Liegt noch kein Bescheid vor, nennt sie die letzte Steuererklärung oder den letzten Jahresabschluss als Anhaltspunkt. Mehr zu dieser Zeile: Welche Zahl im Steuerbescheid die KSK meint.

Online mit Versicherungsnummer und Code

Unterscheidet der Code ein kleines „l“ und ein großes „I“ nicht deutlich, weist die KSK ausdrücklich darauf hin, beides zu prüfen. Eine Fehlermeldung zur Versicherungsnummer kann laut KSK auch von einem falsch eingegebenen Code kommen. Was gilt, wenn der Code fehlt oder schon benutzt ist: Der KSK-Authentifizierungscode.

Ohne das Schreiben mit dem Code

Liegt das Schreiben nicht vor, verweist die Künstlersozialkasse auf ihren Vordruck: bis zum 1. Dezember ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Daneben gibt es die Meldung über das Bundesportal mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis.

Der Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel steht für den Bereich, aus dem Sie Ihre Haupteinnahmen erzielen, und ist vorausgefüllt. Die KSK bittet, ihn nur zu überschreiben, wenn sich Ihre Tätigkeit geändert hat. Welcher Schlüssel passt, ordnen Sie selbst zu; die Liste steht auf der Seite der Künstlersozialkasse.

Was danach geschieht

Im Januar folgt eine Beitragsmitteilung mit dem neuen Beitrag. Er ist erstmals am 5. Februar fällig. Bis zum 5. Januar zahlen Sie laut Künstlersozialkasse noch den Dezember-Beitrag, berechnet nach der Schätzung für das abgelaufene Jahr. Nachfragen zum Eingang bittet die KSK zu unterlassen — die E-Mail-Bestätigung ist der Beleg.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Wo finde ich den Authentifizierungscode für die KSK-Meldung?
Er kommt im September mit dem Schreiben der Künstlersozialkasse, zusammen mit dem Meldebogen. Der Code wird jedes Jahr neu erstellt, nicht gespeichert und nicht erneut zugeschickt; ohne ihn bleiben der unterschriebene Vordruck und das Bundesportal mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis.
Gibt es eine Bestätigung für die KSK-Online-Meldung?
Ja. Laut Künstlersozialkasse kommt nach dem Absenden eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail; eine weitere per Post gibt es nicht. Nachfragen zum Eingang bittet die KSK zu unterlassen — die E-Mail-Bestätigung ist der Beleg.
Wie gebe ich den Betrag in der KSK-Online-Meldung ein?
Ohne Nachkommastellen und ohne Leerzeichen, im Beispiel der Künstlersozialkasse 20000. Die Versicherungsnummer wird ebenfalls ohne Leerzeichen eingegeben.
Warum meldet die KSK-Online-Meldung eine falsche Versicherungsnummer?
Laut Künstlersozialkasse kann diese Fehlermeldung auch von einem falsch eingegebenen Authentifizierungscode kommen; das System unterscheidet die beiden nicht. Bei einem „l“ im Code bittet die KSK zu prüfen, ob ein kleines L oder ein großes „I“ gemeint ist.

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.