KSK-Beitragssätze 2026
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Welche Sätze 2026 für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gelten, welchen Teil davon Versicherte selbst tragen und wann der neue Beitrag fällig wird — so, wie die Künstlersozialkasse es angibt.
Die Sätze 2026
| Versicherung | Beitragssatz | Anteil der Versicherten |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags der eigenen gesetzlichen Krankenkasse |
| Pflegeversicherung (Elterneigenschaft mit einem Kind) | 3,6 % | 1,8 % |
| Pflegeversicherung, kinderlos | 4,2 % | 2,4 % (1,8 % und 0,6 Prozentpunkte Zuschlag, allein getragen) |
Quelle: Künstlersozialkasse, Seite „Beitrag“ (kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag), geprüft am 28. September 2026.
Zum Satz von 3,6 % schreibt die Künstlersozialkasse: „Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2026 liegt bei 3,6 % bei nachgewiesener Elterneigenschaft mit einem Kind; für jedes weitere Kind unter 25 Jahren verringert sich der Beitragssatz um 0,25 % (bis zum 5. Kind).“
Wer den Rest trägt
Versicherte zahlen rund die Hälfte der regulären Sozialversicherungssätze; die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse. Zwei Punkte weichen von der glatten Hälfte ab:
- Pflegeversicherung für Kinderlose. Der Anteil der Versicherten ist 1,8 %; den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten tragen Kinderlose allein. Zusammen sind es 2,4 % — nicht die Hälfte von 4,2 %.
- Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Er ist je Krankenkasse verschieden. Die Künstlersozialkasse rechnet die Hälfte des „ggf. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrags“ zu den 7,3 % hinzu; sein Betrag steht bei der eigenen Krankenkasse.
Die Anteile für Kranken- und Pflegeversicherung beziehen sich auf die gesetzliche Versicherung. Wer davon zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung befreit ist, für den ist das gemeldete Jahresarbeitseinkommen laut Künstlersozialkasse „eine wichtige Rechengröße bei der Berechnung der Versicherungsbeitragszuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK)“. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse.
Wann der neue Beitrag fällig wird
Die Einkommensschätzung für das kommende Jahr geht bis zum 1. Dezember an die Künstlersozialkasse. Den neuen Beitrag teilt sie im Januar mit; erstmals fällig ist er am 5. Februar.
Laut Künstlersozialkasse führt die Meldung zu „verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können“. Änderungen wirken nur für die Zukunft; wie eine Änderung im laufenden Jahr funktioniert, steht unter Die Änderung der Einkommensschätzung im laufenden Jahr.
Was diese Seite nicht tut
Diese Seite nennt die Sätze, nichts weiter. Welche Zahl Sie der Künstlersozialkasse melden, ist Ihre eigene Schätzung Ihres Gewinns — Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, siehe Gemeldet wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Beim Auswählen einer Zahl hilft weder diese Seite noch Künstlerfinanzen. Fragen zu Ihrem eigenen Beitrag beantwortet die Künstlersozialkasse.
Die Sätze als offener Datensatz
Dieselben Zahlen stehen maschinenlesbar und mit Quellenangabe je Zeile unter CC BY 4.0 zur
Verfügung: als JSON unter
https://kuenstlerfinanzen.de/api/v1/beitragssatz
und als CSV. Endpunkte und Felder beschreibt die Seite
Offener Datensatz: KSK-Beitragssätze.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die KSK-Beitragssätze 2026?
Welchen Pflegeversicherungsbeitrag tragen Kinderlose in der KSK?
Zählt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse zum KSK-Beitrag?
Quellen
Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:
Dieser Text gibt die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.