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Gemeldet wird der Gewinn, nicht der Umsatz

Stand dieser Seite:

Die Zahl, die an die Künstlersozialkasse geht, ist der voraussichtliche Gewinn — Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach den Regeln des Einkommensteuerrechts. Wer nur Einnahmen führt, meldet systematisch zu hoch.

Die Rechnung

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben — dieselbe Größe, die in der Einnahmenüberschussrechnung steht. Die Künstlersozialkasse formuliert es in ihren Hinweisen zur Jahresmeldung genau so.

Warum das praktisch etwas ändert

Beiträge werden auf das gemeldete Arbeitseinkommen erhoben. Wer den Umsatz statt des Gewinns meldet, meldet eine andere Größe als die, nach der gefragt ist — die Meldung ist dann schlicht nicht richtig, in welche Richtung auch immer sie abweicht.

Deshalb führt Künstlerfinanzen die Ausgabenseite über das Jahr mit, statt sie im November zu schätzen: damit die Zahl, die Sie melden, die gefragte Größe ist. Die aktuellen Beitragssätze mit Quelle stellen wir als offenen Datensatz bereit.

Der Gewinn im Steuerbescheid

Im Steuerbescheid steht der Gewinn laut Künstlersozialkasse im Regelfall in der Zeile „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ — für die Schätzung ebenso wie in der Stichprobenprüfung. Welche Zeile das genau ist, was ohne Bescheid gilt und was bei einem Verlust, erklärt Welche Zahl im Steuerbescheid die KSK meint. Wie die Meldung selbst abläuft, steht unter Den KSK-Meldebogen ausfüllen.

Was hier nicht steht

Welche Ausgaben in Ihrem Fall Betriebsausgaben sind und welche nicht, ist eine Frage des Steuerrechts und des Einzelfalls. Das beantwortet Ihre Steuerberatung, nicht diese Seite und nicht Künstlerfinanzen.

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Häufige Fragen

Wird bei der KSK der Umsatz oder der Gewinn gemeldet?
Der Gewinn. Das Arbeitseinkommen für die Einkommensschätzung ist laut Künstlersozialkasse die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, ermittelt nach den Regeln des Einkommensteuerrechts.
Welche Ausgaben zählen als Betriebsausgaben?
Das ist eine Frage des Steuerrechts und des Einzelfalls. Sie beantwortet Ihre Steuerberatung, nicht diese Seite und nicht Künstlerfinanzen.
Gilt für die KSK derselbe Einkommensbegriff wie im Steuerrecht?
Ja. Laut Künstlersozialkasse gilt im Künstlersozialversicherungsrecht derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht; das Arbeitseinkommen ist das Ergebnis einer nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung.

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt den Gesetzeswortlaut und die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.