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Einkommensteuer-Vorauszahlung: die vier Termine

Stand dieser Seite:

Wer selbständig arbeitet, zahlt die Einkommensteuer oft vierteljährlich im Voraus. Die Termine stehen im Gesetz, die Beträge im Bescheid des Finanzamts — mit der Künstlersozialkasse haben beide nichts zu tun.

Die vier Vorauszahlungstermine

VorauszahlungTermin jedes Jahr2027
Erste Vorauszahlung10. MärzMittwoch, 10. März 2027
Zweite Vorauszahlung10. JuniDonnerstag, 10. Juni 2027
Dritte Vorauszahlung10. SeptemberFreitag, 10. September 2027
Vierte Vorauszahlung10. DezemberFreitag, 10. Dezember 2027

Quelle: §37 Abs. 1 Satz 1 EStG (gesetze-im-internet.de/estg/__37.html), geprüft am 28. September 2026.

Im laufenden Jahr ist die nächste Vorauszahlung die zum 10. Dezember 2026. Wie viel an jedem Termin zu zahlen ist, steht in Ihrem Vorauszahlungsbescheid.

Was das Gesetz sagt

§37 Abs. 1 Satz 1 EStG: „Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird.“

Wer die Höhe festlegt, regelt §37 Abs. 3 EStG: „Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest.“ Und weiter: „Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich … bei der letzten Veranlagung ergeben hat.“

Termine des Finanzamts, nicht der KSK

Die Vorauszahlungen gehören zur Einkommensteuer. Die Künstlersozialkasse setzt sie nicht fest und zieht sie nicht ein. Ihre eigenen Termine sind andere: Die Einkommensschätzung für das folgende Jahr geht bis zum 1. Dezember an die Künstlersozialkasse, und der neue KSK-Beitrag ist erstmals am 5. Februar fällig.

Alle festen Termine eines Jahres — KSK, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Meldeschlüsse der Verwertungsgesellschaften — stehen zusammen unter KSK-Fristen und Termine im Jahr.

Die Termine im eigenen Kalender

Die Kalenderdatei ksk-fristen.ics enthält die vier Vorauszahlungstermine als jährlich wiederkehrende Einträge, neben den Terminen der Künstlersozialkasse. Sie lässt sich einmal importieren oder per webcal abonnieren, ohne Konto.

Was diese Seite nicht tut

Diese Seite nennt die Termine und gibt den Gesetzestext wieder. Sie berechnet keine Steuer, nennt keinen Betrag und sagt nichts dazu, ob eine Anpassung der Vorauszahlungen in Ihrem Fall in Frage kommt. Das beantwortet das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung Ihrer Wahl.

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Häufige Fragen

Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?
Nach §37 Abs. 1 Satz 1 EStG sind die Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu entrichten. Die Höhe jeder Vorauszahlung steht im Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts.
Welche Vorauszahlungstermine gelten 2027?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2027 fallen auf Mittwoch, 10. März, Donnerstag, 10. Juni, Freitag, 10. September und Freitag, 10. Dezember 2027.
Wer legt die Höhe der Vorauszahlung fest?
Das Finanzamt. §37 Abs. 3 Satz 1 EStG: „Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest.“
Sind die Vorauszahlungstermine Fristen der KSK?
Nein. Es sind Termine der Einkommensteuer nach §37 EStG, und die Höhe setzt das Finanzamt fest. Die Künstlersozialkasse erwartet die Einkommensschätzung bis zum 1. Dezember; der neue KSK-Beitrag ist erstmals am 5. Februar fällig.

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt den Gesetzeswortlaut wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet das Finanzamt oder eine Beratung Ihrer Wahl.