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Die GEMA-Setlist: spätestens 6 Wochen nach dem Auftritt

Stand dieser Seite:

Bis wann die GEMA die Setlist eines Konzerts braucht, wer sie einreicht und wo — so, wie die GEMA es in der Hilfe zu ihrem Onlineportal beschreibt. Mit der Meldung an die Künstlersozialkasse hat dieser Termin nichts zu tun.

Was die GEMA verlangt

In der Hilfe zu ihrem Onlineportal schreibt die GEMA: „Eine Setlist benötigen wir spätestens 6 Wochen nach dem Auftritt für:“

Die 6 Wochen zählen laut GEMA ab dem Auftritt. Ein festes Kalenderdatum im Jahr nennt die GEMA dafür nicht — jeder Auftritt hat seinen eigenen Termin. Die Meldeschlüsse der anderen Verwertungsgesellschaften stehen unter VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA: Meldeschluss.

Wer die Setlist einreicht

„Grundsätzlich ist für das Einreichen der Setlist der Veranstalter bzw. die Veranstalterin zuständig. Er oder sie kann diese Aufgabe aber auch an die Musikerinnen und Musiker delegieren.“ An anderer Stelle begründet die GEMA das so: „Schließlich wissen die am besten, welche Songs sie gespielt haben.“

Ob der Veranstalter die Setlist schon eingereicht hat, lässt sich laut GEMA über die Setlistsuche im Service „Meine Setlists“ prüfen — zum Beispiel mit dem Namen der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort oder der Interpretenangabe.

Wie die Setlist eingereicht wird

Die GEMA beschreibt drei Schritte im Onlineportal:

  1. „Meine Setlists“ öffnen,
  2. die Veranstaltung auswählen,
  3. die gespielten Titel erfassen — laut GEMA „innerhalb weniger Minuten dank unserer Werkdatenbank“.

Wozu die GEMA die Setlist braucht

„Durch die Setlist erfahren wir, welche Musikstücke bei einem Liveauftritt gespielt wurden. So können wir ermitteln, welche Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage für den Liveauftritt Tantiemen erhalten.“ Wie die GEMA verteilt, legt sie selbst fest; diese Seite macht dazu keine Angaben.

Und die Künstlersozialkasse?

Die Setlist geht an die GEMA, nicht an die Künstlersozialkasse. Der Termin der KSK ist ein anderer: Die Einkommensschätzung für das folgende Jahr ist bis zum 1. Dezember zu melden (§12 Abs. 1 Satz 1 KSVG), siehe Die Frist ist der 1. Dezember. Alle Termine im Jahr stehen nebeneinander unter Fristen.

Zu den Betriebseinnahmen zählt die Künstlersozialkasse auf ihrer Seite zur Jahresmeldung ausdrücklich „Urheberrechtliche Vergütungen, zum Beispiel über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG-Wort“. Gemeldet wird der Gewinn, nicht der Umsatz — mehr unter Gemeldet wird der Gewinn, nicht der Umsatz.

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Setlist bei der GEMA sein?
Laut GEMA spätestens 6 Wochen nach dem Auftritt. Das gilt nach Angabe der GEMA für Konzerte, Festivals und Veranstaltungen mit Livemusik.
Wer muss die GEMA-Setlist einreichen – Veranstalter oder Band?
Grundsätzlich der Veranstalter bzw. die Veranstalterin, schreibt die GEMA. Er oder sie kann die Aufgabe an die Musikerinnen und Musiker delegieren.
Wie sehe ich, ob der Veranstalter die Setlist schon eingereicht hat?
Über die Setlistsuche im GEMA-Service „Meine Setlists“, zum Beispiel mit dem Namen der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort oder der Interpretenangabe.
Wo reicht man die GEMA-Setlist ein?
Im Onlineportal der GEMA unter „Meine Setlists“: Veranstaltung auswählen und die gespielten Titel über die Werkdatenbank der GEMA erfassen.
Hat die GEMA-Setlist etwas mit der KSK-Meldung zu tun?
Nein. Die 6 Wochen sind eine Angabe der GEMA, und die Setlist geht an die GEMA. Die Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse ist bis zum 1. Dezember fällig (§12 Abs. 1 Satz 1 KSVG).

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt die Angaben der GEMA und der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantworten die GEMA, die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.