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Der KSK-Authentifizierungscode und die drei Wege zur Meldung

Stand dieser Seite:

Was es mit dem Code aus dem Septemberschreiben der Künstlersozialkasse auf sich hat, warum er nur einmal gilt und welche zwei Wege es ohne ihn gibt — so, wie die Künstlersozialkasse und das Bundesportal es beschreiben.

Was der Code ist

Im September schickt die Künstlersozialkasse den Meldebogen für das folgende Jahr. Im selben Schreiben steht der Code: „Der Code für die Authentifizierung wird Ihnen im September … gemeinsam mit dem Meldebogen von der Künstlersozialkasse per Post zugeschickt.“ Er öffnet die Online-Meldung auf der Seite der KSK, zusammen mit der Versicherungsnummer.

Gemeldet wird damit eine einzige Zahl, das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen des folgenden Jahres. Welche Zahl das ist und wie der Meldebogen insgesamt aufgebaut ist, steht im Leitfaden Den KSK-Meldebogen ausfüllen. Diese Seite behandelt nur den Zugang.

Einmal im Jahr, einmal verwendbar

Eingabe: Versicherungsnummer und Betrag

Die drei Wege zur Meldung

  1. Online mit Versicherungsnummer und Authentifizierungscode auf der Seite der Künstlersozialkasse.
  2. Online über das Bundesportal (verwaltung.bund.de) mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID, BundID).
  3. Auf dem Vordruck der KSK, ausgefüllt und unterschrieben. Das Bundesportal sagt dazu: „Unterschreiben Sie das Formular.“ Für diesen Weg gibt es laut Bundesportal keine Eingangsbestätigung.

Alle drei Wege laufen über etwas Persönliches: den Code aus dem eigenen Schreiben, das eigene ELSTER-Zertifikat oder den eigenen Ausweis, oder die eigene Unterschrift. Deshalb kann keine Software die Meldung für ein Mitglied abgeben — Künstlerfinanzen übermittelt nichts an die Künstlersozialkasse.

Wenn der Code fehlt

Die Künstlersozialkasse schickt einen Code nicht erneut, weil sie ihn nicht speichert. Für Versicherte ohne das Schreiben verweist sie auf ihren Vordruck, ausgefüllt und unterschrieben bis zum 1. Dezember. Das Bundesportal nennt daneben die Meldung mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis. Welcher Weg in Ihrem Fall passt, entscheiden Sie; Fragen dazu beantwortet die Künstlersozialkasse.

Die Meldung ist auch dann abzugeben, wenn sich nichts geändert hat — die KSK nennt sie „unbedingt erforderlich“. Mehr zum Datum unter KSK-Einkommensschätzung: die Frist ist der 1. Dezember.

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Häufige Fragen

Wann kommt der KSK-Authentifizierungscode?
Laut Künstlersozialkasse im September, per Post und zusammen mit dem Meldebogen. Der Code wird jedes Jahr neu erstellt und kann nur einmal verwendet werden.
KSK-Code verloren – schickt die KSK ihn noch einmal?
Nein. Laut Künstlersozialkasse wird der Code nicht gespeichert, daher ist es nicht möglich, ihn erneut mitzuteilen. Daneben nennen die Künstlersozialkasse und das Bundesportal zwei Wege ohne diesen Code: das Bundesportal mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis und den unterschriebenen Vordruck.
Kann ich die KSK-Meldung online zweimal abgeben?
Nein. „Die Online-Meldung kann nur einmal pro Jahr genutzt werden“; nach dem erfolgreichen Absenden ist sie laut Künstlersozialkasse gesperrt. Als Bestätigung kommt eine automatisierte E-Mail.
Kann jemand anderes die KSK-Jahresmeldung für mich abgeben?
Alle drei Wege laufen über persönliche Zugangsdaten: den Code aus dem Schreiben, das eigene ELSTER-Zertifikat oder den eigenen Online-Ausweis, oder die eigene Unterschrift. Eine Software kann die Meldung deshalb nicht abgeben; Künstlerfinanzen tut es auch nicht.

Quellen

Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:

Dieser Text gibt die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.