Änderungen an die KSK mitteilen: die Formulare
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Welche Vordrucke und Online-Formulare die Künstlersozialkasse für Änderungsmitteilungen anbietet — von der neuen Anschrift bis zum Auslandsaufenthalt — und was sie zur Unterschrift sagt. Mit den Worten der KSK, ohne Aussage darüber, was eine Änderung für Ihre Versicherung bedeutet.
Wofür die Vordrucke da sind
Im Mediencenter führt die Künstlersozialkasse einen eigenen Abschnitt „Vordrucke für Mitteilungen mit Auswirkungen auf den Versicherungsstatus“. Sie schreibt dazu: „Wir möchten Sie an dieser Stelle auf die Vordrucke hinweisen, mit denen Sie der KSK Änderungen mitteilen können, die ggf. Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht nach dem KSVG haben.“
Das „ggf.“ gehört dazu: Die Liste der Vordrucke ist keine Liste von Fällen, in denen sich etwas ändert. Ob und wie sich ein Studium, eine Rente oder ein Auslandsaufenthalt auf Ihre Versicherung auswirkt, sagt diese Seite nicht — das beantworten die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl. Zu mehreren Anlässen hat die KSK im selben Mediencenter Informationsschriften veröffentlicht, etwa zu Auslandsaufenthalt, Studium, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld sowie zur Altersrente.
Zwei Wege: online oder auf Papier
- Online im Bundesportal. Von ihrer Seite „Online-Formulare“ leitet die Künstlersozialkasse zu Formularen im Bundesportal weiter. Versicherte melden sich dort über die BundID an; dafür nennt die KSK „die Online-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihr Elster-Zertifikat“. „Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort ist für die Online-Formulare der Künstlersozialkasse nicht möglich.“ Belege und Nachweise lassen sich hochladen; ein abgeschicktes Formular lässt sich laut KSK nicht wieder aufrufen oder verändern, eine Kopie gibt es als PDF.
- Als PDF per Post. Die PDF-Formulare lassen sich am PC ausfüllen, werden ausgedruckt und mit den genannten Anlagen an die Künstlersozialkasse geschickt. Die KSK schreibt dazu: „Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift auf dem ausgefüllten PDF-Formular. Diese ist zwingend notwendig, da Sie der Künstlersozialkasse rechtserhebliche Angaben mitteilen.“
Die PDF-Vordrucke für Änderungsmitteilungen
So benennt die Künstlersozialkasse die Vordrucke auf ihrer Seite „Änderungsmitteilungen“ und im Mediencenter:
- Mitteilung / Nachweis über die Elterneigenschaft — mehr dazu unter Elterneigenschaft bei der KSK nachweisen
- Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung
- Mitteilung über die Aufnahme einer nicht künstl./nicht publiz. Tätigkeit/Gewerbe
- Mitteilung über die Aufgabe einer nicht künstl./nicht publiz. Tätigkeit/Gewerbe
- Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II bzw. Bürgergeld
- Mitteilung über den Bezug von Krankengeld
- Mitteilung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld
- Mitteilung über die Beendigung der Tätigkeit wegen Elternzeit
- Mitteilung über die Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ende Elternzeit
- Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
- Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Mitteilung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
- Mitteilung für Zuschussempfänger über die geänderte Beitragshöhe
- Mitteilung über die Änderung des Arbeitseinkommens — laut KSK „nur für Einkommensanpassungen im laufenden Kalenderjahr“; dazu gibt es eine eigene Seite: Die Änderung der Einkommensschätzung im laufenden Jahr
Unter „Vordrucke und Formulare“ führt das Mediencenter außerdem den Vordruck „Neue Anschrift“: „Verwenden Sie diesen Vordruck, wenn sich Ihre Kontaktdaten / Adressdaten geändert haben (z. B. durch einen Umzug).“ Für eine neue Bankverbindung nennt die KSK dort das „SEPA-Lastschriftmandat Versicherte“ (bei Bankeinzug) und den Vordruck „Änderung der Bankverbindung“ (für „Selbstzahler“).
Die Online-Formulare im Bundesportal
Auf der Seite „Online-Formulare“ nennt die Künstlersozialkasse unter „Was möchten Sie mitteilen oder einreichen?“ für Kunst- und Publizistikschaffende unter anderem, mit ihren eigenen Beispielen:
- Änderung der persönlichen Daten — „z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung“
- Nachweis über die Elterneigenschaft
- Abhängige Beschäftigung — „z. B. Aufnahme, Ende, Veränderungen“
- Andere (nicht künstlerische/nicht publizistische) selbständige Tätigkeit oder Gewerbeeinkünfte — „z. B. Aufnahme, Aufgabe, veränderte Einkommenserwartung“
- Arbeitslosengeld oder Bürgergeld — „z. B. Bewilligung, Weiterbewilligung, Veränderungen“
- Bezug von Krankengeld, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld
- Studium — „z. B. Aufnahme, Ende, Angaben zum Stundenaufwand“
- Auslandsaufenthalt — „z. B. aus beruflichen Gründen, wegen eines Studiums/Stipendiums oder aus privaten Gründen“
- Aufgabe der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit — „z. B. aufgrund von beruflichen Veränderungen, Elternzeit oder altersbedingt“
- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Änderungen im Rentenbezug — „z. B. Wegfall einer befristeten Rente, Wechsel von einer Vollrente auf eine Teilrente“
- Wechsel der Krankenkasse
- Änderung der Beiträge zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit — „z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung des Tätigkeitsschwerpunktes“; zum Schlüssel auf dem Meldebogen siehe Der Tätigkeitsschlüssel in der KSK-Jahresmeldung
- Änderung der Einkommensschätzung — laut KSK „nur für Einkommensanpassungen im laufenden Kalenderjahr 2026“
- Sonstige Änderungen — „z. B. Beamtenverhältnis, Beihilfeanspruch als Hinterbliebener, Bundesfreiwilligendienst“
Unter „Was möchten Sie beantragen oder anfordern?“ steht dort auch der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit als Regelaltersrentner/-in, mit dem Hinweis der KSK: „Ein solcher Verzicht ist auf Dauer und sollte daher gut überlegt sein!“
Was diese Seite nicht tut
Diese Seite gibt wieder, welche Formulare die Künstlersozialkasse anbietet und wie sie sie beschreibt. Ob eine bestimmte Änderung in Ihrem Fall mitzuteilen ist und was sie für Ihre Versicherung bedeutet, ist eine Frage an die Künstlersozialkasse oder eine Beratung. Die jährliche Einkommensschätzung ist davon unabhängig; sie geht bis zum 1. Dezember an die KSK.
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Häufige Fragen
Wie ändert man die Adresse bei der KSK?
Muss eine Änderungsmitteilung an die KSK unterschrieben sein?
Kann man der KSK Änderungen online mitteilen?
Was bedeutet ein Studium, eine Rente oder ein Auslandsaufenthalt für die KSK-Versicherung?
Quellen
Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:
- Künstlersozialkasse: Änderungsmitteilungen
- Künstlersozialkasse: Mediencenter Künstler und Publizisten
- Künstlersozialkasse: Online-Formulare
Dieser Text gibt die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.