Den KSK-Beitrag zahlen: Fälligkeit, Lastschrift, Beitragsmitteilung
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Wann der Monatsbeitrag an die Künstlersozialkasse fällig wird, auf welchen Wegen er gezahlt wird, was im Januar kommt und was das Gesetz für offene Beiträge vorsieht — so, wie KSVG und Künstlersozialkasse es sagen.
Der Fünfte des Folgemonats
Das KSVG regelt die Fälligkeit für jeden Versicherungszweig gleich. §15 KSVG zur Rentenversicherung, §16 Abs. 1 KSVG zur Krankenversicherung und §16a Abs. 1 KSVG zur Pflegeversicherung schreiben jeweils: „Der Beitragsanteil für einen Kalendermonat wird am Fünften des folgenden Monats fällig.“ (§16a sagt „des Folgemonats“.)
In ihrem Merkblatt „Das Wichtigste zur KSV in Kürze“ fasst die Künstlersozialkasse das so zusammen: „Die Beiträge sind monatlich zu zahlen.“ Grundlage der Monatsbeiträge ist die eigene Schätzung; auf ihrer Seite „Beitrag“ schreibt sie: „Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten dar.“ Das Rechenbeispiel auf derselben Seite teilt den Jahresbeitrag dafür durch zwölf. Welche Sätze dahinterstehen, zeigt KSK-Beitragssätze 2026.
Lastschrift oder Überweisung
Die Künstlersozialkasse unterscheidet auf ihrer Seite „Mediencenter Künstler und Publizisten“ zwei Gruppen:
- Teilnahme am Bankeinzug. Dafür gibt es den Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat Versicherte“. Mit ihm ermächtigt man die Künstlersozialkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, „Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen“. Auch wer schon am Bankeinzug teilnimmt und das Konto wechselt, braucht laut Künstlersozialkasse ein neues Mandat.
- „Selbstzahler“. Unter dieser Überschrift beschreibt die Künstlersozialkasse den Fall: „Sie zahlen Ihre Beiträge monatlich per Dauerauftrag / Überweisung“. Wer ihr dann nur eine neue Bankverbindung mitteilen will, etwa für Erstattungen, nutzt laut Künstlersozialkasse den Vordruck „Änderung der Bankverbindung“.
Zum zeitlichen Ablauf schreibt die Künstlersozialkasse, dass sie neue Lastschriftmandate und Änderungen der Bankverbindung „nur dann zum nächsten Bankeinzug berücksichtigen können, wenn diese uns rechtzeitig vorliegen, spätestens bis zum 20. eines Monats“; andernfalls greift sie erst ab dem übernächsten Bankeinzug darauf zurück.
Im Januar: die Beitragsmitteilung
Die Einkommensschätzung für das kommende Jahr geht bis zum 1. Dezember an die Künstlersozialkasse. Das Schreiben, das danach kommt, nennt die Künstlersozialkasse Beitragsmitteilung: „Sie erhalten im Januar 2027 eine Beitragsmitteilung mit dem neuen Beitrag. Dieser ist erstmals am 5. Februar 2027 fällig.“
Für den Übergang schreibt sie auf derselben Seite: „Der (neue) Beitrag wird erstmalig am 5. Februar 2027 fällig bzw. abgebucht. Sie erhalten rechtzeitig vorher eine Mitteilung über die neue Beitragshöhe.“ Und: „Bis zum 5. Januar 2027 zahlen Sie noch den Dezember-Beitrag auf Grundlage Ihrer Einkommensprognose für 2026.“
Laut Künstlersozialkasse führt die Meldung zu „verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können“. Mehr dazu unter Werden KSK-Beiträge rückwirkend korrigiert?
Wenn Beiträge offen bleiben: §16 Abs. 2 KSVG
Im Paragraphen zum Beitragsanteil für die Krankenversicherung steht in Absatz 2 (Auszug): „Ist der Versicherte mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn die Künstlersozialkasse zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Beitragsanteil für einen Monat, stellt die Künstlersozialkasse das Ruhen der Leistungen fest; das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang des Bescheides beim Versicherten ein. Voraussetzung ist, daß der Versicherte in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Ruhensbescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile nach Absatz 1 sowie nach § 16a Abs. 1 gezahlt sind. Die Künstlersozialkasse kann bei Vereinbarung von Ratenzahlungen das Ruhen vorzeitig für beendet erklären.“
Für die Pflegeversicherung verweist §16a Abs. 2 KSVG darauf: „§ 16 Abs. 2 gilt entsprechend.“
Diese Seite gibt den Gesetzeswortlaut wieder. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse.
Was diese Seite nicht tut
Diese Seite nennt Fälligkeit und Zahlungswege. Welche Zahl Sie der Künstlersozialkasse melden, ist Ihre eigene Schätzung Ihres Gewinns — siehe Gemeldet wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Fragen zu Ihrem eigenen Beitrag und Ihrem Beitragskonto beantwortet die Künstlersozialkasse.
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Häufige Fragen
An welchem Tag im Monat ist der KSK-Beitrag zu zahlen?
Kann man den KSK-Beitrag per Lastschrift zahlen?
Schickt die KSK im Januar einen Beitragsbescheid?
Was passiert, wenn KSK-Beiträge offen bleiben?
Quellen
Von der Redaktion Künstlerfinanzen. Stand dieser Seite: 2026-09-28. Die Angaben stammen aus:
- §15 KSVG (gesetze-im-internet.de)
- §16 KSVG (gesetze-im-internet.de)
- §16a KSVG (gesetze-im-internet.de)
- Künstlersozialkasse: Jahresmeldung für Versicherte
- Künstlersozialkasse: Beitrag
- Künstlersozialkasse: Mediencenter Künstler und Publizisten
- Künstlersozialkasse: SEPA-Lastschriftmandat Versicherte (PDF)
- Künstlersozialkasse: Das Wichtigste zur KSV in Kürze (PDF)
Dieser Text gibt den Gesetzeswortlaut und die Angaben der Künstlersozialkasse wieder. Er ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, beantwortet die Künstlersozialkasse oder eine Beratung Ihrer Wahl.